Informationsmaterialien für Betriebe

Ab 01.01.2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Als Letztvertreibende müsst ihr entweder kundeneigene Behältnisse befüllen oder ein Mehrwegsystem anbieten. Zur verpflichtenden Information über dieses Angebot könnt ihr euch auf unserer Seite mehrsprachige Aufsteller für euren Betrieb herunterladen.