Ab 01.01.2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Letztvertreibende (z.B. Restaurants, Cafes, Supermärkte) von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern müssen somit entweder eine Mehrwegalternative anbieten oder kundeneigene Behältnisse befüllen.
Weitere Informationen zur Mehrwegangebotspflicht
Über dieses Angebot muss deutlich lesbar und sichtbar informiert werden. Ladet euch hierfür kostenlos die A4 oder A3 Aufsteller bzw. Poster herunter und platziert sie in eurem Betrieb. Die mehrsprachigen Aufsteller stehen in zwei Varianten zur Verfügung: A) für kleine Betriebe, die kundeneigene Behältnisse befüllen müssen und B) für große Betriebe, die ein Mehrwegsystem anbieten müssen und zusätzlich kundeneigene Behältnisse befüllen können.