Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft eine klare rechtliche Grundlage, die es auch anderen Städten ermöglicht, eine Verpackungssteuer einzuführen.
Wir als Zero Waste Verein fordern Berlin auf, jetzt zu handeln und ebenfalls eine Steuer auf Einweg-to-go-Verpackungen einzuführen. Eine Verpackungssteuer ist ein effektives Mittel, um den steigenden Mengen an Einwegabfall entgegenzuwirken und die Zero-Waste-Ziele der Hauptstadt zu erreichen.
Was ist passiert? Am 22. Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen ist rechtmäßig. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants ab und bestätigte, dass die Steuer als „örtliche Verbrauchssteuer“ zulässig ist. Seit ihrer Einführung Anfang 2022 erhebt Tübingen die Steuer auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Die Richter betonten, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Unternehmen durch das übergeordnete Ziel der Abfallvermeidung gerechtfertigt sei.
Was ist die Verpackungssteuer? Die Verpackungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die von Gastronomiebetrieben für Einweg-to-go-Verpackungen erhoben wird. Sie zielt darauf ab, den Verbrauch solcher Verpackungen zu reduzieren und die Nutzung von Mehrwegalternativen zu fördern. Somit reduziert die Steuer nicht nur den Einwegmüll auf Straßen, in Parks und Gewässern, sondern führt auch zu einem klaren Anstieg von Mehrwegalternativen. Darüber hinaus generiert die Abgabe zusätzliche Einnahmen für die Stadt, die in Umweltprojekte und Maßnahmen zur Abfallvermeidung investiert werden können. Neben diesen praktischen Effekten sensibilisiert sie die Gesellschaft für die Problematik von Einwegverpackungen und fördert ein stärkeres Bewusstsein für Mehrweg.
Aber warum brauchen wir eine Steuer, wenn wir doch die Mehrwegangebotspflicht haben? Die seit 2023 geltende Pflicht ist und bleibt eine Angebotspflicht, d.h. sie regelt nur das Angebot von Mehrweg, nicht aber deren Nutzung. Sie schafft keinen Anreiz, Einweg nicht zu nutzen und auf Mehrweg umzusteigen. Einwegverpackungen stellen eine enorme Belastung für die Umwelt dar – besonders in einer Stadt wie Berlin. 19.000 To-go-Becher werden hier stündlich weggeworfen (Befragung TNS Emnid). Die meisten dieser Verpackungen bestehen aus Plastik, das nur selten recycelt wird. Häufig landen To-go-Verpackungen in öffentlichen Abfalleimern, also im Restmüll, wo keine getrennte Verwertung mehr möglich ist. Oder, was noch viel schlimmer ist, in der Natur, wo sie Gewässer verschmutzen und unsere Lebensgrundlage bedrohen. Die Mehrwegquoten sind auch zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht immer noch schwindend gering. Deshalb benötigen wir die Verpackungssteuer, die Einweg unattraktiver als Mehrweg macht.
Jetzt muss Berlin nachziehen! Ein 50-Cent-Aufpreis auf Einweg-to-Go-Verpackungen ist übrigens nicht neu in Berlin – zumindest für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. In 2023 konnten wir dort mit ausgewählten gastronomischen Betrieben einen Aufpreis testen. Die Ergebnisse könnt ihr im Projektbericht nachlesen. Tübingen hat eindrucksvoll bewiesen, dass die Verpackungssteuer ein wirksames Instrument ist, um die Vermüllung einzudämmen, nachhaltige Alternativen zu fördern und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen für Umweltmaßnahmen zu schaffen. Jetzt ist es an Berlin, nachzuziehen.